Rechtsbeistand

Rechtsbeistand

* * *

Rẹchts|bei|stand 〈m. 1uRechtsanwalt od. andere Person mit jurist. Kenntnissen

* * *

Rẹchts|bei|stand, der:
juristisch sachkundige Person, die mit behördlicher Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, ohne Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu sein (Berufsbez.)

* * *

Rechtsbeistand,
 
Berufsbezeichnung für Personen, die, ohne Rechtsanwalt zu sein, nach dem Rechtsberatungsgesetz alter Fassung die Erlaubnis besitzen, geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen; sie sind auf Antrag in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen und werden so den Rechtsanwälten praktisch gleichgestellt. Nach der geltenden Fassung des Gesetzes wird seit 1981 eine Erlaubnis zur Rechtsberatung nur noch für einen von mehreren gesetzlich abschließend bestimmten Sachbereichen erteilt (besonders Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer, Inkassounternehmer). Sie umfasst grundsätzlich nicht das Recht, vor Gericht mündlich zu verhandeln. Dazu bedarf es einer besonderen Zulassung als Prozessagent nach § 157 Absatz 3 ZPO. Als Rechtsbeistand sind im weiteren Sinn auch Patentanwälte, Verbandsvertreter in Arbeitssachen sowie Steuerberater und -bevollmächtigte anzusehen. (Rechtskonsulent)

* * *

Rẹchts|bei|stand, der: juristisch Sachkundiger, der mit behördlicher Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, ohne Rechtsanwalt zu sein (Berufsbez.).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsbeistand — ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand, so v.w. Advocat, Sachwalter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand,der:Beistand·Rechtsberater·Syndikus·Justiziar;auch⇨Rechtsanwalt …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rechtsbeistand — ↑Justiziar, ↑Prozessagent, ↑Syndikus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtsbeistand — ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Rechtsbeistand — der Rechtsbeistand, ä e (Aufbaustufe) jmd., der kein Rechtsanwalt ist und in rechtlichen Fragen berät Beispiel: Er wurde als Rechtsbeistand vom Präsidenten des Amtsgerichts Hannover bestellt …   Extremes Deutsch

  • Rechtsbeistand — Rẹchts·bei·stand der; Jur; jemand, der die Gesetze kennt und der vom Staat die Erlaubnis hat, Leute vor Gericht zu beraten (ohne Rechtsanwalt zu sein) Rẹchts·be·ra·ter der; jemand (ein Rechtsanwalt), der z.B. eine Regierung, eine große Firma in …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsbeistand — Berufsbezeichnung für eine Person, der nach § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) die unbeschränkte Erlaubnis für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch den dafür zuständigen Präsidenten des Amts oder Landgerichts erteilt… …   Lexikon der Economics

  • Rechtsbeistand — Rẹchts|bei|stand …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”